Grundsteuer – wasn’ das?

In: Allgemein

30 Jan 2010

Die Grundsteuer gehört in Deutschland zu den ältesten Steuern und gehört daher zu den wichtigsten Steuereinnahmen des Staates. Des weiteren ist die Grundsteuer eine feste Einnahme da die Grundstücke in Deutschland (fast) immer einen Besitzer haben und somit jemand die Grundsteuer erbringen muss.

Dabei setzt nicht der Staat den Steuersatz für die Grundstücke fest, sondern die Kommen, Städte und Kreise. Dabei muss jeder Grundstücksbesitzer in Deutschland der im Grundbuch eine Eintragung hat Grundsteuer zahlen. Der Grundsteuersatz ist hier von Region zu Region unterschiedlich. Allerdings sprechen sich die Regionen in der Regel ab um zu vermeiden das in Nachbargemeinden sehr große Unterschiede auftreten und so die Firmen und Bürger in die Nachbargemeinde abwandern.

Die Grundsteuer wird dabei von verschiedenen Faktoren berechnet. Ob dabei jemand Arbeitslos oder Milliardär ist spielt in diesem Fall keine Rolle. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt immer gleich.

Dabei wird der fällige Betrag in 4 Teilbeträgen jedes Jahr erhoben.

So ist die erste Rate zum 15. Februar fällig gefolgt vom 15. Mai und dem 15. August. Der letzte Betrag ist jedes Jahr am 15. November zu entrichten.

Dabei richtet sich der fällige Betrag nach einem Einheitswert. Der Einheitswert wird aus verschiedenen Faktoren errechnet. Darunter zum Beispiel die Größe Ausstattung und Wert des Neubaus.

Dabei spielt es für die Steuerermittlung keine Rolle ob das Gebäude vermietet ist oder alle Wohneinheiten leer sind. Wie bereits erwähnt dient nur der Einheitswert, sowie der Hebesetz der Gemeinde der Berechnung.

Die Grundsteuer wird in der Regel für ein Jahr festgesetzt. Dies kann aber variieren sofern ein Neubau oder ähnlichens snsteht, und die Gemeinde hiervon weiß.

Das genaue Ermittlungsverfahren lautet dabei wie gefolgt: In einer ersten Stufe, läuft das Einheitsverfahren. In der nächsten Stufe wird auf den Einheitswert das Steuermessbetragsverfahren angewendet um dann in Stufe 3 den Steuermessbetrag im Grundsteuerfestsetzungsverfahren festzulegen.

Für die Festsetzung des Einheitswertes ist dabei das örtliche Lagefinanzamt zuständig. Dies bedeutet: Das Finanzamt in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt ist dafür Zuständig. Wenn nicht bekannt ist welches das ist, hilft nur eine Nachfrage beim örtlichen Finanzamt.

Sowohl die Festsetzung, als auch die Erhebung der Grundssteuer (inklusive Stundung) oder Erlasses der Grundsteuer liegt im Aufgabenbereich der örtlichen Gemeinde die für das Grundstück zuständig ist.

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1 Response to Grundsteuer – wasn’ das?

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Fehler beim Forex Trading vermeiden - xfools.com

June 28th, 2010 at 4:45 pm

[...] sollte die Steuer, indem sie jeden länderübergreifenden Transfer einer Devise besteuert. Passiert dies nur einmal [...]

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